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   OVG Niedersachsen, 26.05.1997 - 1 L 190/95   

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OVG Niedersachsen, 26.05.1997 - 1 L 190/95 (https://dejure.org/1997,14991)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.05.1997 - 1 L 190/95 (https://dejure.org/1997,14991)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Mai 1997 - 1 L 190/95 (https://dejure.org/1997,14991)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Lüneburg - 2 A 210/92
  • OVG Niedersachsen, 26.05.1997 - 1 L 190/95
 
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  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1997 - 1 L 190/95
    Bei der Bewertung des Merkmales "sich einfügen" muß die Umgebung insoweit berücksichtigt werden, als sich erstens die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, und zweitens die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflußt (BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 4 C 9.77 , DVBl 1978, 815 = BVerwGE 55, 369).

    Es darf allerdings nicht nur diejenige Bebauung als erheblich angesehen werden, die gerade in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstückes überwiegt, sondern es muß auch die Bebauung der weiteren Umgebung des Grundstücks insoweit berücksichtigt werden, als sie sich noch prägend auswirkt (BVerwG, Urt. v. 26.5.1978, aaO).

    Die Rahmenüberschreitung führt auch zu bewältigungsbedürftigen Spannungen im Sinne des Urteil des BVerwG vom 26. Mai 1978 (4 C 9.77, aaO).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1997 - 1 L 190/95
    Insoweit sind die vom BVerwG in seinem Urteil vom 15. Februar 1990 4 C 23.88 DVBl 1990, 572 = BVerwGE 84, 323 zu § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB entwickelten Kriterien übertragbar.
  • BVerwG, 18.12.1991 - 4 C 23.88

    Denkmalschutzrecht: Klage auf Unterschutzstellung eines denkmalschutzwidrigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1997 - 1 L 190/95
    Insoweit sind die vom BVerwG in seinem Urteil vom 15. Februar 1990 4 C 23.88 DVBl 1990, 572 = BVerwGE 84, 323 zu § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB entwickelten Kriterien übertragbar.
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